ABSCHNITT 4 - MASCHINENBETRIEB
3123568 – JLG-Hubarbeitsbühne – 4-11
4.10 ABSCHLEPPEN IM NOTFALL
GEFAHR, WENN FAHRZEUG/MASCHINE DURCHGEHT. DIE MASCHINE VERFÜGT ÜBER
KEINE ABSCHLEPPBREMSEN. DAS ABSCHLEPPENDE FAHRZEUG MUSS IN DER LAGE
SEIN, DIE MASCHINE STETS ZU BEHERRSCHEN. AUF STRASSEN IST DAS ABSCHLEPPEN
NICHT GESTATTET. BEI NICHTBEACHTUNG DIESER ANWEISUNGEN KANN ES ZU
SCHWEREN ODER TÖDLICHEN VERLETZUNGEN KOMMEN.
HÖCHSTGESCHWINDIGKEIT BEIM ABSCHLEPPEN 8 KM/H (5 MPH)
MAXIMALE NEIGUNG BEIM ABSCHLEPPEN 25 %.
DIE MASCHINE NICHT ABSCHLEPPEN, WÄHREND DER MOTOR LÄUFT ODER DIE
ANTRIEBSNABEN EINGERÜCKT SIND.
1. Den Ausleger einfahren, absenken und in Fahrtrichtung
platzieren; den Drehwagen verriegeln.
2. Die Antriebsnaben trennen, indem die Trennkappen umge-
dreht werden.
3. Nach dem Abschleppen die Antriebsnaben wieder verbin-
den, indem die Trennkappen umgedreht werden.
Abbildung 4-4. Antriebstrennnabe
ANTRIEBSNABE
ANTRIEBSNABE
TRENNKAPPE
TRENNKAPPE
(UMGEDREHT)
Getrennte Antriebsnabe
Eingerückte Antriebsnabe
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